VStG: § 51e Abs 3 (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen von der Durchführung; Gründe; keine; Antrag auf Durchführung durch Antrag auf Einvernahme eines „informierten Vertreters und eines Zeugen)
2007/02/0001, 27. 2. 2007
In der Berufung hat der Bf ua die Einvernahme eines „informierten Vertreters“ eines näher genannten Unternehmens betreffend spezieller Waageeinrichtungen zur Überprüfung des Gewichtes des Ladegutes sowie die Einvernahme des Fahrers als Zeugen beantragt. Daraus ist (VwGH 27. 1. 2006, 2004/02/0263 = ZfVB 2007/552) zu entnehmen, dass der Bf die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt, wäre doch sonst sein Antrag auf Einvernahme der Zeugen vor der bel Beh nicht zu verstehen. Die bel Beh war daher verpflichtet, eine öff mündliche Verh durchzuführen. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.