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VwGH 2006/08/0198, 20. 09. 2006 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2306ZfV 2007, 1023 Heft 5 v. 13.11.2007

VStG: § 51f Abs 2 (Durchführung der mündlichen Berufungsverhandlung in Abwesenheit der Partei, nur bei ordnungsgemäßer Ladung zulässige)

AVG: § 19 Abs 2 (Ladungen; erforderliche Angabe des Gegenstands der Verhandlung; unrichtige Angabe des Verhandlungsgegenstandes sowie des Datums und der Geschäftszahl des erstinstanzlichen Straferkenntnisses, keine ordnungsgemäße Ladung)

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