VwGG: § 31 (Ablehnung wegen Befangenheit, keine; behauptete unrichtige Entscheidungen; beabsichtigte Erledigung nach § 35 VwGG)
2006/18/0441, 30. 1. 2007
Der geltend gemachte Umstand, dass der Antragsteller ihn betreffende Erkentinisse des VwGH für unrichtig hält, bildet nach der hg Rsp keine Grundlage für die Annahme einer Befangenheit der an diesen Erkenntnissen mitwirkenden Senatsmitglieder (VwGH 7. 9. 1995, 95/18/0681 = ZfVB 1997/357).