B-VG: Art 140 Abs 7 zweiter Satz (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Ausspruch der Rückwirkung auf die vor dem VwGH anhängigen Fälle)
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VwGG: § 42 Abs 2 Z 1 (Rechtswidrigkeit des Inhaltes; angefochtener Bescheid, der sich auf eine vom VfGH aufgehobene, das Gemeinschaftsrecht durchführende Verordnung stützt, sofern er nicht ohne weitere Feststellungen im unmittelbaren Gemeinschaftsrecht Deckung findet)