VwGG: § 27 Abs 1 (Säumnisbeschwerde; Voraussetzungen; Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, muss verpflichtet gewesen sein, über den Antrag zu entscheiden; Parteienantrag an Behörde ist auch dann Voraussetzung, wenn Behörde zu einer amtswegigen Maßnahme verpflichtet ist)
2006/11/0271, 23. 1. 2007 (Säumnisbeschwerde)