StVO: 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Rückrechnung des Alkoholisierungsgrades)
2006/02/0090, 16. 2. 2007
Bei der Rückrechnung des Alkoholisierungsgrades des Bf zum Zeitpunkt des Lenkens kam es nicht auf das Körpergewicht und die Körpergröße des Bf an, zumal nach der Rsp des VwGH der durchschnittliche Verbrennungswert des Alkohols im Blut im Verlauf einer Stunde ungefähr 0,10 bis 0,12 ‰ beträgt (VwGH 18. 7. 1997, 97/02/0123). Abweisung.