MRK: Art 6 Abs 1 (Abspruch über Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung stellt Abspruch über civil rights dar; keine Angelegenheit des Kernbereichs der der civil rights, daher nachprüfende Kontrolle durch Verwaltungsgerichtshof ausreichend)
MRK: Art 6 Abs 1 (Abspruch über Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung stellt Abspruch über civil rights dar; keine Angelegenheit des Kernbereichs der der civil rights, daher nachprüfende Kontrolle durch Verwaltungsgerichtshof ausreichend)