MRK: Art 3 (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung; Prüfung einer Bedrohung für den fall der Rückverbringung in den Herkunftsstaat, psychiatrischer Behandlungsbedarf eines Opfers eines Sexualdeliktes)
MRK: Art 3 (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung; Prüfung einer Bedrohung für den fall der Rückverbringung in den Herkunftsstaat, psychiatrischer Behandlungsbedarf eines Opfers eines Sexualdeliktes)