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VwGH 2005/03/0102, 14. 11. 2006 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturVwGHZfV 2007/2213ZfV 2007, 997 Heft 5 v. 13.11.2007

GefahrgutbeförderungsG: § 7 Abs 3 Z 3 (Pflichten des Absenders; Lieferung der erforderlichen Angaben und Informationen sowie der Beförderungs- und Begleitpapiere an den Beförderer)

§ 27 Abs 1 Z 2 (Übertretung; wer als Absender gefährliche Güter entgegen § 7 Abs 3 zur Beförderung übergibt; Unterlassungsdelikt, Tatort Sitz des Absenders)

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