PVG: § 28 (Personalvertreter, Einleitung eines Disziplinarverfahrens, Zustimmung des Personalvertretungsorgans, maßgeblicher Zeitpunkt)
GZ 3,5/13-BK/07 vom 23. 3. 2007
Nach der Rsp des VfGH fehlt es einer Behörde an der Zuständigkeit, einen Personalvertreter ohne Zustimmung des Ausschusses, dem er angehört, dienstrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Geschieht dies dennoch, so sieht der VfGH darin eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes, dem gesetzlichen Richter nicht entzogen werden zu dürfen (VfGH 22. 6. 1971, B 40/71, VfSlg 6472 und 14. 10. 1975, B 373/74, VfSlg 7646). Auch die DOK qualifiziert einen Einleitungsbeschluss gegen einen Personalvertreter ohne Zustimmung des Ausschusses als Beschluss einer unzuständigen Behörde und daher als Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter. Die BerK schließt sich dem an.