B-VG Art 18 Abs 1 (Legalitätsprinzip; ausreichende Bestimmtheit von Gesetzen; Verordnungsermächtigung in Güter- und SeilwegeG betreffend Verbot der Benützung von Wege durch Unbefugte, keine Umschreibung, wer befugt; nicht hinreichend determiniert)
B-VG Art 18 Abs 1 (Legalitätsprinzip; ausreichende Bestimmtheit von Gesetzen; Verordnungsermächtigung in Güter- und SeilwegeG betreffend Verbot der Benützung von Wege durch Unbefugte, keine Umschreibung, wer befugt; nicht hinreichend determiniert)