B-VG Art 118 Abs 3 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, demonstrative Aufzählung von Angelegenheiten)
Art 118 Abs 3 Z 3 (ebenso; örtliche Sicherheitspolizei, Abwehr störenden Lärms; Gastgärten)
GewO 1994: § 112 Abs 3 dritter Satz idF BGBl I 2002/111 (Gastgärten, von der gesetzlichen Betriebszeitenregelung abweichende Regelung durch Verordnung des Landeshauptmannes für bestimmte Gebiete, wo dies wegen der Flächenwidmung, der Verbauungsdichte oder der Bedürfnisse iSd § 113 Abs 1 sowie der öffentlichen Einrichtungen gerechtfertigt ist; Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde)