VwGG § 14 Abs 2 (Berichter, Entscheidung ua über Verfügungen, die sich nur auf die Verfahrenshilfe beziehen)
§ 46 Abs 3 erster Fall (Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zweiwöchige Antragsfrist nach Aufhören des Hindernisses)
§ 46 Abs 4 (Entscheidung über Antrag in nicht öffentlicher Sitzung durch Beschluss; Senatsbeschluss auch über Anträge wegen Versäumung einer Frist in einer Angelegenheit der Verfahrenshilfe)