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VwGH 2005/10/0206, 16. 10. 2006 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVwGHZfV 2007/1993ZfV 2007, 885 Heft 4 v. 13.9.2007

VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit, Wegfall des Rechtsschutzinteresses, zeitliche Überholung; keine fortdauernde rechtliche Betroffenheit durch die Verweigerung des Aufsteigens in die nächst höhere Schulstufe, wenn der Schüler diese Berechtigung mittlerweile erlangt hat; Einstellung, jedoch keine Klaglosstellung im formellen Sinn; keine bloß feststellende Entscheidungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofs bei Bescheidbeschwerde)

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