BundesvergabeG 1997 § 52 Abs 1 Z 8 (Ausscheidung vor Zuschlagserteilung; ua Angebote mit nicht behebbaren Mängeln; Mangel der firmenmäßigen Fertigung; trotzdem vorliegendes rechtsverbindliches Angebot, behebbarer Mangel; GmbH; nur gesamtvertretungsbefugter Gechäftsführer; Vollmacht der übrigen Geschäftsführer; Erteilung bis Ende der Angebotsfrist ausreichend)
VwGH 2005/04/0091, 15. 12. 2006