AlVG § 33 Abs 3 (Voraussetzungen des Anspruchs auf Notstandshilfe; Notlage)
NotstandshilfeV: § 2 Abs 2 (Beurteilung der Notlage; Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehepartners; Nichtverfolgung von Unterhaltsansprüchen, erforderliche Prüfung, inwieweit bei rechtmäßigem Alternativverhalten tatsächlich Einkommen zugeflossen wäre)