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VwGH 2005/03/0200, 19. 12. 2005 (Post- und Fernmeldewesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/1949ZfV 2007, 868 Heft 4 v. 13.9.2007

TKG 2003 § 3 Z 25 (Zusammenschaltung, Begriff; physische und logische Verbindung von Telekommunikationsnetzen; Zugang zu den Nutzern und Diensten im zusammengeschalteten Netz, diesbezüglich keine Änderung gegenüber § 3 Z 16 TKG 1997; einer „Payphone Access Charge“ für öffentliche Sprechstellen der Telekom Austria AG liegt keine Zusammenschaltungsleistung zugrunde)

§ 34 Abs 1 (Wahrung der Verhältnismäßigkeit durch die Regulierungsbehörde)

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