TKG (1997): § 41 Abs 3 (Entscheidung über die Zusammenschaltung durch die Regulierungsbehörde; Grundsatz der Kostenorientierung nur bei der Festlegung der Entgelte von marktbeherrschenden Unternehmen, Berücksichtigung der Position des nicht marktbeherrschenden Partners, Interessenausgleich, unterschiedliche Terminierungsentgelte, Verkehrsarten V3 und V39, Reziprozität)
VwGH 2003/03/0193, 12. 9. 2006