LebensmittelhygieneV: § 4 Abs 1 (Pflicht, für die Einhaltung der Hygienevorschriften des Anhanges zu sorgen)
Anhang Abschn I Z 1 (Betriebsstätten müssen sauber und instand gehalten werden; mehrere Verstöße innerhalb einer Betriebsstätte begründen nur eine einzige Sorgfaltspflichtverletzung)