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VwGH 2003/11/0267, 18. 12. 2006 (Krankenanstalten)

JudikaturVwGHZfV 2007/1930ZfV 2007, 857 Heft 4 v. 13.9.2007

Oö KAG 1997 idF LGBl 2003/44: § 45 Abs 3 (Sonderklasse; über die aus der Aufnahme in die Sonderklasse folgenden Verpflichtungen ist die Person, die die Aufnahme verlangt, vorher in geeigneter Weise aufzuklären; Unterlassung einer entsprechenden Aufklärung steht der rechtmäßigen Vorschreibung von Sondergebühren bzw des Arzthonorars entgegen)

§ 54 Abs 1 (Ärztehonorar darf nur von Patienten der Sonderklasse verlangt werden)

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