AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Bedrohung Privater durch islamistische Extremisten, Irak)
VwGH 2004/20/0258, 21. 12. 2006
Die Beschwerde wendet sich mit Recht gegen die Beurteilung der bel Beh im Rahmen der Rechtsausführungen in Bezug auf das Nichtbestehen einer aktuellen asylrelevanten Verfolgungsgefahr für den Bf (einem Kurden aus dem Nordirak) und bemängelt zutreffend die dafür maßgebliche Annahme, es sei nicht wahrscheinlich, dass die Ansar Al Islam ein konkretes Interesse am Bf „alleine“ wegen seiner ehemaligen Tätigkeit in einem Jugendzentrum habe (hier: wurde dem Bf von dieser Gruppe zum Vorwurf gemacht für männliche und weibliche Jugendliche in einem Jugendzentrum im Norden des Irak, das von einer französischen Hilfsorganisation unterstützt wurde, Computerkurse abgehalten zu haben). Das begründete die bel Beh einerseits damit, dass der Bf „keine bekannte Persönlichkeit“ sei, und andererseits mit der „chaotischen Situation im Irak“.