AVG: § 52 Abs 1 (Amtssachverständige, Organwalter des Bundeskanzleramtes, Gutachten, Schlüssigkeit, Gegengutachten)
§ 53 Abs 1 (ebenso, Befangenheit, keine)
BDG: § 137 Abs 1 (Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen; identische Struktur der Bewertungszeile und Gesamtpunktezahl wie die zum Vergleich herangezogene Richtverwendung)