PrR-G: § 2 Z 3 (Versorgungsgebiet, Definition)
2004/04/0070, 30. 6. 2006
Gemäß § 2 Z 3 PrR-G kommt es zur Best des Versorgungsgebietes nicht darauf, welche Gebiete tatsächlich durch Übertragungskapazitäten versorgt werden, sondern welcher geografische Raum in der Zulassung (durch Angabe der Übertragungskapazität sowie der zu versorgenden Gemeindegebiete) umschrieben und solcherart festgelegt ist. Entscheidend ist daher das insoweit in der Zulassung selbst festgelegte Versorgungsgebiet.