Tir NSchG 1997: § 1 Abs 1 (Interessen des Naturschutzes)
§ 7 Abs 1 lit b (Bewilligungspflicht für Anlagen außerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich von fließenden Gewässern; Forststraße)
§ 27 Abs 2 (Bewilligungsverfahren bei Vorhaben ua nach § 7 Abs 1, Interessenabwägung zwischen den Interessen iSd § 1 Abs 1 und den langfristigen öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens, Anforderungen an eine gesetzmäßige Begründung; Interessen der Waldbewirtschaftung; Forststraße zur Generalerschließung Radurschltal)