BG über die Austro Control GmbH (ACG): § 6 Abs 1 (Anwendung des AVG, außer den §§ 77 und 78; keine Anwendung der BAO und deren Verjährungsbestimmungen; Verjährungsbestimmungen im ACG nicht vorgesehen)
§ 6 Abs 2 (Verordnungsermächtigung; vom BM zu erlassende Gebührenordnung, Kostendeckungsprinzip; Gebühren sind kein privatautonom vereinbartes Entgelt in Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit der GmbH)