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VwGH 2006/02/0122, 0123, 10. 8. 2006 (KRAFTFAHRRECHT)

KRAFTFAHRRECHTZfV 2007/1245ZfV 2007, 535 Heft 3a v. 13.8.2007

KFG: § 4 Abs 2 (Verkehrs- und Betriebssicherheit; Vermeidung von Gefahren und Umweltbeeinträchtigungen; unter anderem von Lärm)

§ 102 Abs 1 (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers; technische Überprüfung; Inbetriebnahme erst nach Überzeugung der Entsprechung der einschlägigen Vorschriften; Verursachung von Lärm durch defekte Auspuffanlage; Beurteilung durch Straßenaufsichtsorgan)

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