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VwGH 2003/11/0077, 23. 5. 2006 (KRAFTFAHRRECHT)

KRAFTFAHRRECHTZfV 2007/1237ZfV 2007, 531 Heft 3a v. 13.8.2007

KFG 1967: § 66 Abs 2 lit f idF BGBl I 1997/103 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; Setzen eines Verhaltens, das an sich geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen; bei Überschreitung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist Erheblichkeit gefordert und das Setzen diesesVerhaltens an einem besonders gefährlichen Ort; Siedlungshäuser in der Nähe der Unfallstelle reichen nicht aus)

2003/11/0077, 23. 5. 2006

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