vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 2005/06/0373, 28. 3. 2006 (Justizverwaltung)

JustizverwaltungZfV 2007/1234ZfV 2007, 529 Heft 3a v. 13.8.2007

GEG: § 9 Abs 5 (Stundungsmöglichkeit, keine bei Geldstrafen)

2005/06/0373, 28. 3. 2006

Dem Bf kommt im Hinblick auf die von der bel Beh ins Treffen geführten Regelung des § 9 Abs 5 GEG in Bezug auf die verfahrensgegenständliche, vom BG Josefstadt in einer Exekutionssache verhängte Geldstrafe kein Recht auf Stundung gem § 9 Abs 1 GEG 1962 zu. Zu den geltend gemachten Verletzungen von Verfahrensrechten genügt es daher darauf zu verweisen, dass eine Verletzung einer Partei in Verfahrensrechten immer nur insoweit in Betracht kommt, als dadurch deren subjektiv-öff Rechte beeinträchtigt werden (vgl ua VwGH 23. 3. 1999, 99/05/0045). Die prozessualen Rechte einer Partei dienen der Durchsetzung ihrer materiellen Rechte, sodass Erstere nicht weiter gehen können als Letztere. Abweisung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!