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VwGH 2006/04/0033, 24. 5. 2006 (Gewerberecht)

GewerberechtZfV 2007/1218ZfV 2007, 524 Heft 3a v. 13.8.2007

GewO: § 360 Abs 1 (Zwangsmaßnahmen; vor bescheidmäßiger Erlassung Aufforderung mit Verfahrensanordnung zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes)

GewO: § 360 Abs 5 (Außerkrafttreten der Zwangsmaßnahmen nach Ablauf eines Jahres; neuerliche Erlassung setzt vorangehende Verfahrensanordnung voraus)

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