FPG 2005: § 54 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Scheidung der Ehe mit Österreicherin; Niederlassungsbewilligung; nachträglich eingetretener Versagungsgrund; gerichtliche Verurteilung)
§ 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Verurteilung zur teilbedingter Freiheitstrafe; Suchtgifthandel, gewerbsmäßiger; Gefährdung der öffentlichen Ordnung)