AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Blutrache, Verfolgung eines Angehörigen des die Blutrache auslösenden Täters, Asylrelevanz, Verfolgung wegen Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der „Familie“, Feststellungen zur Effizienz staatlicher Schutzgewährung, Türkei)
2006/01/0251, 22. 8. 2006