Krnt Güter- und SeilwegeLG 1969: § 2 Abs 5 (Einräumung eines Bringungsrechtes aufgrund eines Parteienübereinkommens; dieses bedarf der Genehmigung der Agrarbehörde; Abspruch über Entschädigung in diesem Übereinkommen ist zulässig)
Krnt Güter- und SeilwegeLG 1969: § 2 Abs 5 (Einräumung eines Bringungsrechtes aufgrund eines Parteienübereinkommens; dieses bedarf der Genehmigung der Agrarbehörde; Abspruch über Entschädigung in diesem Übereinkommen ist zulässig)