ÄrzteG 1998: § 4 Abs 2 Z 3 (allgemeine Voraussetzungen zur Berufsausübung; Vertrauenswürdigkeit; Begriff)
§ 59 Abs 1 Z 1 (Erlöschen der Berufsberechtigung durch den Wegfall einer für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Voraussetzung; hier: Vertrauenswürdigkeit)