Bgld BauG: § 25 Abs 1 (vorschrifts- und bewilligungsgemäße Bauausführung, Baubesichtigung, Bauüberprüfung bei Verdacht einer Übertretung, Verdacht der Überragung der festgelegten Baulinie, Feststellung des exakten Grenzverlaufs)
AVG: § 76 Abs 2 (Kosten einer Amtshandlung, nicht notwendige Amtshandlungen bzw Beweisaufnahmen im amtswegigen Verfahren, Verschulden)