AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, Frist, zwei Wochen; Zurückweisung wegen Verspätung ohne Vorhalt des Sachverhalts, Risiko der Behörde; Annahme der Verspätung aufgrund des Poststempels auf der Berufung, schlüssiges Vorbringen der Partei betreffend Aufgabe der Sendung einen Tag vor dem Datum des angebrachten Poststempels)
2005/05/0094, 31. 1. 2006