VwGG: § 34 (fehlende Beschwerdelegitimation; Abschiebung vor Beschwerdeerhebung gegen die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung; Zurückweisung eines Antrages nach § 75 FrG 1997 wegen entschiedener Sache)
2002/18/0137, 5. 9. 2006
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen B der SD für das Bundesland Wien vom 25. 10. 2001 wurde der Antrag des Bf, eines nigerianischen Staatsangehörigen, vom 26. 6. 2001 auf Feststellung, dass sich der maßgebliche Sachverhalt gegenüber dem B vom 12. 1. 2000, mit dem gem § 75 Abs 1 FrG 1997 rechtskräftig festgestellt wurde, dass keine stichhaltigen Gründe für die Annahme bestehen, dass für den Bf in Nigeria eine Bedrohung gem § 57 Abs 1 oder 2 FrG vorliege, wesentlich geändert habe, wegen entschiedener Sache gem § 68 Abs 1 AVG zurückgewiesen.