EG: Art 249 Abs 3 (Richtlinien; richtlinienkonforme Auslegung innerstaatlicher Rechtsnormen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden)
RL 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-RL):
EG: Art 249 Abs 3 (Richtlinien; richtlinienkonforme Auslegung innerstaatlicher Rechtsnormen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden)
RL 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-RL):