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VwGH 2005/02/0315, 30. 10. 2006 (Straßenpolizei)

JudikaturStraßenpolizeiZfV 2007/1613ZfV 2007, 715 Heft 3 v. 13.8.2007

StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Nachtrunk; konkrete Behauptungen, keine; wechselnde Trinkmengenangaben)

VStG: § 43 Abs 1 (Ordentliches Verfahren; mündliche Verhandlung, Verkündung des Straferkenntnisses; keine Ladung oder Vorführung; Durchführung auch bei Erscheinen aus Eigenem)

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