StbG1949: § 3 Abs 1 (Staatsbürgerschaftserwerb der ehelichen nicht eigenberechtigten Kinder, Staatsbürgerschaft nach dem Vater, bei Staatenlosigkeit des Vaters Erwerb nach der Mutter)
2003/01/0522,13. 10. 2006
Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass der Bf gem § 3 Abs 1 StbG 1949 nur dann österreichischer Staatsbürger wäre, wenn im Zeitpunkt seiner Geburt sein Vater staatenlos gewesen wäre.