AlVG: § 7 Abs 3 Z 2 (Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung, nicht gegebene; unbefristetes Aufenthaltsverbot, fehlender Aufenthaltstitel trotz Gewährung eines Abschiebungsaufschubs)
AsylG: § 19 (vorläufige Aufenthaltsberechtigung; kein zur Ausübung einer unselbstständigen Beschäftigung berechtigender Aufenthaltstitel)