KflG [1999]: § 7 Abs 1 Z 4 lit b idF BGBl I 2003/62 (Kraftfahrlinienkonzession; Ausschlussgrund der Erteilung zuwiderlaufende öffentliche Interessen, Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben durch die Verkehrsunternehmer im Verkehrsbereich der neuen Linie, Existenzgefährdung; Prognoseentscheidung; amtswegige Ermittlungspflicht unter Mitwirkung der bestehenden Verkehrsunternehmen zum Einnahmenerfordernis)