KflG (1999): § 7 Abs 1 Z 4 lit b idF BGBl I 2003/62 (Kraftfahrlinienkonzession; Ausschlussgrund der Erteilung zuwiderlaufende öffentliche Interessen, Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben durch die Verkehrsunternehmer im Verkehrsbereich der neuen Linie)
§ 14 Abs 1 (Verkehrsbereich; Maßgeblichkeit nicht nur der streckenspezifischen, sondern auch der zeitlichen Komponente, unterschiedliche Abfahrtszeiten)