Tir GemeindeO: § 30 Abs 1 (Aufgaben des Gemeinderates, Aufzählung)
§ 55 Abs 1 (Vertretung der Gemeinde nach außen, Bürgermeister; Vollmacht zur Vertretung des Gemeinderates als belangte Behörde, Befangenheit)
§ 55 Abs 4 (ebenso, Eingehen von Verpflichtungen, Formvorschriften)