AsylG 1997: § 8 Abs 4 idF BGBl I 2003/101 (Subsidiärer Schutz; Wegfallen aller Umstände, die einer Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Fremden nach Abs 1 entgegenstehen, bescheidmäßige Feststellung durch Bundesasylamt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden zulässig ist)