LDG 1984: § 61 (Leistungsfeststellung; Gegenstand der Leistungsfeststellung sind Arbeitsleistungen des jeweiligen Lehrers)
2005/09/0062, 9. 10. 2006
Mit dem angef Bescheid wurde auf Grundlage des vom Hauptschuldirektor verfassten Leistungsberichtes vom 18. 6. 2004, dem sich der Bezirksschulrat R inhaltlich angeschlossen hatte, festgestellt, dass der Bf, ein Hauptschuloberlehrer in einem öff-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land OÖ, im Schuljahr 2003/2004 den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz nachweislicher Ermahnungen nicht aufgewiesen habe.