AuslBG: § 28 Abs 1 Z 1 lit a (Strafbestimmung)
§ 3 Abs 1 (Beschäftigung eines Ausländers; Gefälligkeitsdienst verneint)
Europaabkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits: Art 45 Abs 5 (Begünstigung zur Niederlassung; Erwerbstätigkeit muss in eigener Verantwortung ausgeübt werden)