AuslBG idF BGBl I 2002/126: § 3 Abs 5 (keiner Beschäftigungsbewilligung bedürfen Ausländer, die als Volontäre oder Ferial- oder Berufspraktikanten beschäftigt werden; Anzeigepflicht; kein Anspruch auf Ausübung des Volontariates in bestimmtem Zeitraum)
2005/09/0055, 4. 9. 2006