HBG: § 4 Abs 1 (Tätigkeiten des Hausbesorgers; Reinigung, Wartung und Beaufsichtigung des Hauses; Vereinbarung weiterer Pflichten oder die Herausnahme einzelner Pflichten schließt Hausbesorgereigenschaft nicht aus)
§ 7 Abs 1 (angemessenes Entgelt des Hausbesorgers; zu einem gewissen Grad objektiviert und vom tatsächlichen Ausmaß der Arbeitsleistung unabhängig)