B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Maßnahmenbeschwerde vor UVS; Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Begriff, Zurechnung; Beiziehung des Kamerateams eines privaten Fernsehsenders durch den Magistrat der Stadt Wien zu einer gewerbe- und sicherheitspolizeilichen Maßnahme)
AVG: § 67a Abs 1 Z 2 (ebenso; Prüfungsumfang, Prüfung des Sachverhaltes durch den unabhängigen Verwaltungssenat in jeder Hinsicht auf seine Rechtmäßigkeit)