B-VG: Art 18 Abs 2 (Legalitätsprinzip, Verordnungsermächtigung; keine generelle Ermächtigung der Verwaltungsbehörden zur Durchführung von Gemeinschaftsrecht durch Rechtsverordnungen; Verweisung auf das gesamte Marktordnungsrecht geht über eine an sich zulässige Verweisung auf Gemeinschaftsrecht hinaus)
VfGH, V 28/06 ua, 11. 10. 2006